WALD-KNIGGE


Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat mit 20 nationalen Organisationen einen Knigge mit zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet.
 

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Ebnetstrasse 21, 3982 Bitsch VS
Telefon +41 (0)27 927 14 33
E-Mail info@afw-ctf.ch

Invasive Neobiota im Wald

Invasive Neobiota gelten weltweit als eine der wichtigsten Gefährdungsursachen der biologischen Vielfalt. Sie machen auch vor dem Wald nicht Halt und werden deshalb neu auch im Waldgesetz behandelt. Anlässlich der Delegiertenversammlung am 2. Juni 2016 in Sihlwald ging die AfW der Frage nach, wie wir mit invasiven Neobiota im Wald umgehen können und sollen.

Seit es Leben gibt, verändern Tiere und Pflanzen ihr Areal und besiedeln neue Standorte, auch auf Kosten vorhandener Arten. Die vom Menschen verursachten Invasionen übertreffen natürliche Prozesse aber um ein Vielfaches in Ausmass, Reichweite und Geschwindigkeit. Der Transport der Organismen über natürlichen Grenzen hat weitreichende ökologische, aber auch ökonomische und soziale Konsequenzen.

Die Biodiversitätskonvention verpflichtet die internationale Staatengemeinschaft, Vorsorgemassnahmen zu treffen und invasive Arten gegebenenfalls zu bekämpfen. Kürzlich hat der Bundesrat deshalb die «Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten in der Schweiz» gutgeheissen. Sie hat zum Ziel, mit Massnahmen zur Früherkennung, Prävention und Eindämmung die Schäden invasiver gebietsfremder Arten zu verringern.

Mit dem kürzlich revidierten Waldgesetz werden die Bestimmungen im Bereich der invasiven Neobiota angepasst und die Handlungsmöglichkeiten auf der Fläche erweitert. Die Kantone werden verpflichtet, ihr Gebiet auf Schadorganismen zu überwachen und Massnahmen gegen die Ursachen und Folgen von Schäden zu ergreifen, welche den Wald mit seinen Funktionen erheblich gefährden können. Die kantonalen Waldbehörden erhalten auch neue Vollzugsinstrumente, die jedoch zuerst noch aufgebaut und in der Praxis erprobt werden müssen.

Auch die Waldeigentümer sollen in die Pflicht genommen werden. Sie haben in ihrem Bestand Massnahmen gegen Schadorganismen wie Überwachung oder Vernichtung zu dulden oder auf Anweisung vorzunehmen. Wenn der Wald durch Schadorganismen in seinen Funktionen erheblich beeinträchtigt wird, können sie zur Wiederherstellung des Waldes verpflichtet werden.

Am Runden Waldtisch diskutierten wir über invasive Neobiota im Wald und fragten uns unter anderem:

  • Welche Strategien gibt es im Umgang mit invasiven Neobiota?
  • Wie kommen die Neobiota in den Wald, was können wir dagegen tun?
  • Welche Änderungen bringt das revidierte Waldgesetz?
  • Welche Instrumente stehen den Behörden zur Verfügung?
  • Wo besteht Handlungsbedarf? Wo stossen wir an Grenzen?
  • Welche Erfahrungen machen die Kantone? (Beispiele Tessin und Waadt)
  • Wie reagieren die Waldeigentümer?
  • Was ist mit Freiwilligenarbeit möglich und sinnvoll?